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Urlaubsanspruch Österreich — 5 Wochen, 25-Jahre-Regel (UrlG)

Das Urlaubsgesetz (UrlG) gibt jedem Arbeitnehmer in Österreich 5 Wochen bezahlten Erholungsurlaub pro Arbeitsjahr. Im Gesetz steht die Zahl als 30 Werktage (§ 2 Abs. 1 UrlG) — bei einer 6-Tage-Woche zählt der Samstag als Werktag. Nach 25 Dienstjahren steigt der Anspruch auf 36 Werktage (6 Wochen).

Weil der Werktags-Begriff bei der heute üblichen 5-Tage-Woche verwirrt, rechnet man in der Praxis in Arbeitstagen um: 30 Werktage entsprechen 25 Arbeitstagen, 36 Werktage 30 Arbeitstagen. Bei Teilzeit mit ungleichen Tagen führt selbst das noch zu Streit — deshalb rechnet ein sauberes System den Urlaub am besten in Stunden (siehe Urlaubsstunden statt Urlaubstage).

Dieser Artikel erklärt: das Urlaubsausmaß, wann der Anspruch entsteht (Aliquotierung im ersten Jahr), die 25-Jahre-Regel samt Vordienstzeiten, und die Verjährung nach § 4 UrlG.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Urlaubsausmaß: 30 bzw. 36 Werktage
  2. Werktage, Arbeitstage, Stunden
  3. Wann der Anspruch entsteht (Aliquotierung)
  4. Die 25-Jahre-Regel und Vordienstzeiten
  5. Verjährung nach 2 Jahren (§ 4 UrlG)
  6. Krankheit, Feiertag und Urlaubsverbrauch
  7. Häufige Fragen
  8. Quellen und verwandte Themen

Das Urlaubsausmaß: 30 bzw. 36 Werktage

Nach § 2 Abs. 1 UrlG gebührt für jedes Arbeitsjahr ein Urlaub von:

Das Ausmaß gilt unabhängig davon, ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet — 5 Wochen sind 5 Wochen. Nur die Bewertung eines Urlaubstags unterscheidet sich nach Arbeitszeitmodell.

Werktage, Arbeitstage, Stunden

Das UrlG zählt in Werktagen (Montag bis Samstag). Wer an 5 Tagen pro Woche arbeitet, rechnet um:

UrlG (Werktage) 5-Tage-Woche (Arbeitstage) Wochen
30 Werktage 25 Arbeitstage 5
36 Werktage 30 Arbeitstage 6

Bei Teilzeit mit ungleich verteilten Tagen (z. B. 10-8-8-0-0 Stunden) wird die Tages-Zählung unfair. Die saubere Lösung: Urlaub in Stunden führen — Wochenstunden × Urlaubswochen ergibt das Jahres-Urlaubskontingent in Stunden. Genau so rechnet Stempeln (siehe Urlaubsstunden-Rechner für Teilzeit).

Wann der Anspruch entsteht (Aliquotierung)

Im ersten Arbeitsjahr entsteht der Urlaubsanspruch in den ersten sechs Monaten anteilig (aliquot) im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit. Nach sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres steht der volle Jahresanspruch zu. Ab dem zweiten Arbeitsjahr entsteht der volle Urlaubsanspruch bereits mit Beginn des Arbeitsjahres.

Das Arbeitsjahr läuft standardmäßig ab dem Eintrittsdatum; per Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung kann auf das Kalenderjahr umgestellt werden (mit aliquoter Behandlung des Umstellungsjahres).

Die 25-Jahre-Regel und Vordienstzeiten

Für die sechste Urlaubswoche (36 Werktage) zählt die Dienstzeit. Angerechnet werden nicht nur die Jahre beim aktuellen Arbeitgeber, sondern in bestimmtem Umfang auch Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern und Schul-/Studienzeiten — nach den Anrechnungsregeln des § 3 UrlG (mit gesetzlichen Höchstgrenzen). Ob die 25 Jahre erreicht sind, ist daher im Einzelfall zu prüfen; die Anrechnung von Vordienstzeiten kann den Sprung auf 6 Wochen deutlich vorziehen.

Verjährung nach 2 Jahren (§ 4 UrlG)

Der Urlaubsanspruch verjährt nach zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist (§ 4 Abs. 5 UrlG). Nicht verbrauchter Urlaub aus einem Jahr bleibt also grundsätzlich noch bis zum Ende des übernächsten Urlaubsjahres erhalten.

Wichtige Einschränkung aus der Rechtsprechung: Nach der jüngeren Judikatur (EuGH und OGH) kann die Verjährung nur laufen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nachweislich in die Lage versetzt hat, den Urlaub zu verbrauchen, und ihn auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Unterbleibt das, verfällt der Urlaub unter Umständen nicht. Das erhöht die Bedeutung einer sauberen Urlaubs- und Zeit-Dokumentation.

Krankheit, Feiertag und Urlaubsverbrauch

Stempeln bildet diese Fälle ab: Urlaub wird in Stunden vom Kontingent abgezogen, Krankenstand und Feiertag erfüllen das Tages-Soll ohne Urlaubsverbrauch.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir in Österreich zu? 5 Wochen pro Arbeitsjahr — im Gesetz 30 Werktage, bei 5-Tage-Woche 25 Arbeitstage. Ab dem 26. Dienstjahr 6 Wochen (36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage).

Wann bekomme ich die sechste Urlaubswoche? Nach 25 Dienstjahren. Für die Berechnung können Vordienstzeiten und bestimmte Ausbildungszeiten nach § 3 UrlG angerechnet werden, was den Anspruch vorziehen kann.

Verfällt nicht verbrauchter Urlaub? Grundsätzlich verjährt Urlaub zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist (§ 4 UrlG). Nach der Rechtsprechung läuft die Verjährung aber nur, wenn der Arbeitgeber den Verbrauch ermöglicht und auf den Verfall hingewiesen hat.

Habe ich als Teilzeitkraft weniger Urlaub? Nein — 5 Wochen gelten auch bei Teilzeit. Nur die Bewertung des einzelnen Urlaubstags unterscheidet sich; deshalb ist die Abrechnung in Stunden am fairsten.

Wie hilft Stempeln beim Urlaub? Stempeln führt den Urlaub in Stunden (Wochenstunden × Urlaubswochen), zieht verbrauchte Stunden vom Kontingent ab und behandelt Krankenstand und Feiertag als Soll-erfüllt ohne Urlaubsverbrauch.

Quellen und verwandte Themen

Gesetzes- und Behörden-Quellen

Verwandte Themen


Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit: Dieser Artikel fasst die geltende Rechtslage in Österreich nach bestem Wissen zusammen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Anrechnung von Vordienstzeiten und die Wirkung der Urlaubsverjährung hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Arbeitsrechtsanwalt, die Wirtschaftskammer Österreich oder die Arbeiterkammer.

Stand: 7. Juli 2026 · Veröffentlicht von der Stempeln Redaktion