Krankenstand in Österreich — Entgeltfortzahlung & Zeiterfassung
Ein Krankenstand ist die Dienstverhinderung wegen Krankheit oder Unfall. Der Arbeitnehmer behält für eine gesetzlich gestaffelte Dauer den Anspruch auf Entgelt (Entgeltfortzahlung), und die Krankenstandstage erfüllen die Soll-Arbeitszeit — sie verbrauchen keinen Urlaub. Seit 2018 sind Arbeiter und Angestellte bei der Entgeltfortzahlung weitgehend gleichgestellt (Entgeltfortzahlungsgesetz, EFZG).
Für die Arbeitszeit-Aufzeichnung nach § 26 AZG ist der Krankenstand ein eigener Datentyp: Er zählt als Soll erfüllt, wird aber getrennt von Ist-Arbeitszeit, Urlaub und Zeitausgleich geführt. Wer Krankenstände falsch verrechnet — etwa als Urlaub abzieht oder gar nicht dokumentiert — riskiert Fehler in Saldo, Lohnabrechnung und bei einer Prüfung.
Dieser Artikel erklärt: wie lange die Entgeltfortzahlung dauert, welche Melde- und Nachweispflichten gelten, warum Krankenstand keinen Urlaub verbraucht, und was bei Erkrankung während des Urlaubs passiert (§ 5 UrlG).
Inhaltsverzeichnis
- Wie lange läuft die Entgeltfortzahlung?
- Volles und halbes Entgelt
- Melde- und Nachweispflicht
- Krankenstand zählt als Soll — kein Urlaubsverbrauch
- Erkrankung während des Urlaubs (§ 5 UrlG)
- Krankenstand in der Arbeitszeit-Aufzeichnung
- Häufige Fragen
- Quellen und verwandte Themen
Wie lange läuft die Entgeltfortzahlung?
Die Dauer der Entgeltfortzahlung hängt von der ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Der Anspruch auf volles Entgelt beträgt:
- 6 Wochen im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses
- 8 Wochen ab einer Dauer von einem Jahr
- 10 Wochen ab 15 Jahren
- 12 Wochen ab 25 Jahren
Nach dem vollen Entgelt besteht zusätzlich Anspruch auf das halbe Entgelt für jeweils weitere 4 Wochen.
Diese Werte gelten pro Arbeitsjahr. Wird der Anspruch durch mehrere Krankenstände im selben Arbeitsjahr in Teilen verbraucht, steht für weitere Erkrankungen nur der noch nicht ausgeschöpfte Rest zu.
Volles und halbes Entgelt
Der Arbeitgeber zahlt zunächst das volle Entgelt für die oben genannte Dauer. Danach — solange der Krankenstand andauert — folgt die Phase des halben Entgelts (jeweils 4 Wochen). Während der halben Entgeltfortzahlung erhält der Arbeitnehmer zusätzlich das halbe Krankengeld von der Krankenversicherung.
Zeitbeispiel (Arbeitsverhältnis über 1 Jahr): 8 Wochen volles Entgelt, anschließend 4 Wochen halbes Entgelt. Ist der Krankenstand nach 12 Wochen noch nicht beendet, endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber; ab dann trägt die Krankenversicherung das (volle) Krankengeld.
Stempeln berechnet keine Löhne und kein Krankengeld — Lohnsteuer und SV sind der Lohnsoftware bzw. dem Steuerberater vorbehalten. Stempeln dokumentiert die Krankenstandstage revisionssicher, damit die Lohnverrechnung die Entgeltfortzahlung korrekt aufsetzen kann.
Melde- und Nachweispflicht
Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsverhinderung unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen (Dienstverhinderungsmeldung). Auf Verlangen des Arbeitgebers — in der Praxis meist ab dem vierten Tag, je nach Betriebsvereinbarung auch früher — ist eine Krankenstandsbestätigung (ärztliches Zeugnis oder Bestätigung des Krankenversicherungsträgers) über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Wer die Meldung oder den Nachweis schuldhaft unterlässt, kann den Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Säumnis verlieren. Die Details (ab wann ein Nachweis verlangt werden darf, welche Form) regeln oft Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag.
Krankenstand zählt als Soll — kein Urlaubsverbrauch
Ein Krankenstand an einem Soll-Arbeitstag erfüllt die Soll-Arbeitszeit dieses Tages. Es wird kein Urlaub verbraucht, und der Stundensaldo bleibt neutral — der Mitarbeiter baut durch Krankheit weder Zeitguthaben ab noch Zeitschulden auf.
Das ist wichtig für die Saldo-Führung: Krankenstandstage dürfen nicht wie Fehlzeiten (Minusstunden) behandelt und auch nicht vom Urlaubskonto abgezogen werden. Beides wäre ein Rechenfehler zulasten des Mitarbeiters.
Erkrankung während des Urlaubs (§ 5 UrlG)
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die auf Werktage fallenden Krankheitstage nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet — allerdings nur, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat (§ 5 UrlG). Der Urlaub wird insoweit unterbrochen; die betroffenen Tage bleiben als Urlaubsanspruch erhalten.
Voraussetzungen:
- Die Erkrankung wurde weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt.
- Sie ist keine Folge einer erholungswidrigen Erwerbstätigkeit während des Urlaubs.
- Nach dreitägiger Krankheitsdauer ist die Erkrankung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Wiederantritt des Dienstes ist ohne schuldhafte Verzögerung ein ärztliches Zeugnis bzw. eine Bestätigung des Krankenversicherungsträgers vorzulegen. Bei Erkrankung im Ausland ist zusätzlich eine behördliche Bestätigung der Arzt-Zulassung beizubringen.
In der Aufzeichnung heißt das: Die betroffenen Tage werden von Urlaub auf Krankenstand umgestellt — der Urlaubstag wird gutgeschrieben. Stempeln bildet Krankenstand und Urlaub als getrennte Kategorien ab; die Umstellung nimmt ein Admin auf Basis der vorgelegten Bestätigung vor.
Krankenstand in der Arbeitszeit-Aufzeichnung
Für die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG ist der Krankenstand als eigene Abwesenheitsart zu führen — getrennt von Ist-Arbeitszeit, Urlaub, Zeitausgleich und Sonderurlaub. Das dient sowohl der korrekten Lohnverrechnung (Entgeltfortzahlung) als auch der sauberen Saldo-Rechnung.
Stempeln erfasst Krankenstand als eigene Kategorie, zählt ihn als Soll erfüllt und schließt ihn vom Urlaubsverbrauch aus. Für die Jahres-Auswertung fließen auch bei unterjährig eingetretenen Mitarbeitern die Vorwerte (bereits verbrauchte Krankenstandstage aus einem Vorsystem) in die YTD-Summe ein, damit die Historie nicht abreißt. Der optionale Upload einer Krankmeldung als Foto unterliegt als Gesundheitsdatum (Art. 9 DSGVO) einem gesonderten Einwilligungs- und Zugriffsschutz.
Häufige Fragen
Zählt der Krankenstand als Arbeitszeit? Er zählt als Soll erfüllt — der Mitarbeiter muss die ausgefallene Zeit nicht nacharbeiten und verbraucht keinen Urlaub. Als geleistete Ist-Arbeitszeit (für Über- oder Mehrstunden) zählt Krankenstand hingegen nicht.
Kann der Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine Bestätigung verlangen? Ja, das ist zulässig, wenn Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag es vorsehen bzw. der Arbeitgeber es anordnet. Häufig wird die Bestätigung erst ab dem vierten Tag verlangt — verbindlich ist die betriebliche Regelung.
Was passiert bei mehreren Krankenständen im selben Jahr? Die Ansprüche auf volles und halbes Entgelt gelten pro Arbeitsjahr. Mehrere Krankenstände zehren am selben Kontingent; für spätere Erkrankungen steht nur der noch offene Rest zu.
Wird ein Krankenstand am Feiertag oder Wochenende gezählt? Ein Feiertag, der ohnehin arbeitsfrei ist, wird durch das Feiertagsentgelt abgegolten — der Krankenstand ändert daran nichts. Für die Soll-Erfüllung sind die individuellen Soll-Tage maßgeblich.
Verbraucht Krankheit im Zeitausgleich den Zeitausgleich? Erkrankt ein Mitarbeiter während eines bereits konsumierten Zeitausgleichs, gelten je nach Konstellation ähnliche Schutzüberlegungen wie beim Urlaub. Die konkrete Behandlung hängt von Vereinbarung und Einzelfall ab — im Zweifel Arbeiterkammer oder Anwalt.
Speichert Stempeln Krankenstände revisionssicher? Ja. Jede Buchung wird im manipulationssicheren Audit-Log mit Hash-Kette dokumentiert. Krankenstand ist eine eigene Kategorie, zählt als Soll erfüllt und ist vom Urlaubsverbrauch ausgenommen.
Quellen und verwandte Themen
Gesetzes- und Behörden-Quellen
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) — Gesamtfassung im RIS
- WKO — Krankenentgelt von Arbeitern und Angestellten
- Arbeiterkammer — Krank im Urlaub (§ 5 UrlG)
Verwandte Themen
- Zeiterfassung Österreich — Der vollständige Ratgeber
- Zeitausgleich — Verhältnis, Verbrauch und Auszahlung
- AZG § 26 — Aufzeichnungspflicht
- Urlaubsstunden-Rechner für Teilzeit
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit: Dieser Artikel fasst die geltende Rechtslage in Österreich nach bestem Wissen zusammen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Arbeitsrechtsanwalt, die Wirtschaftskammer Österreich oder die Arbeiterkammer Ihres Bundeslands. Kollektivverträge können günstigere Regelungen vorsehen.
Stand: 7. Juli 2026 · Veröffentlicht von der Stempeln Redaktion