Feiertage Österreich — 13 Feiertage & Feiertagsarbeit (ARG)
Österreich hat 13 gesetzliche Feiertage. Das Arbeitsruhegesetz (ARG) regelt zwei Dinge: An einem Feiertag besteht Anspruch auf Ruhe (Feiertagsruhe, § 7 ARG), und für die durch den Feiertag ausgefallene Arbeit gebührt trotzdem das volle Entgelt (Feiertagsentgelt, § 9 ARG). Wer am Feiertag tatsächlich arbeitet, bekommt zusätzlich das Entgelt für die geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt, § 9 Abs. 5 ARG) — im Ergebnis wird der Feiertag doppelt vergütet.
Für die Zeiterfassung ist besonders eine Regel wichtig: Ein Feiertag, der auf einen Soll-Arbeitstag fällt, gilt als Soll erfüllt — er verbraucht keinen Urlaub und erzeugt kein Minus im Zeitkonto.
Dieser Artikel listet die 13 Feiertage, erklärt Feiertagsentgelt und Feiertagsarbeitsentgelt, ordnet den Karfreitag ein und zeigt, wie Feiertage in der Zeiterfassung behandelt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Die 13 gesetzlichen Feiertage
- Feiertagsruhe (§ 7 ARG)
- Feiertagsentgelt — Ausfallsprinzip (§ 9 ARG)
- Feiertagsarbeitsentgelt — wer arbeitet (§ 9 Abs. 5 ARG)
- Der Karfreitag und der persönliche Feiertag
- Feiertage in der Zeiterfassung
- Häufige Fragen
- Quellen und verwandte Themen
Die 13 gesetzlichen Feiertage
Nach § 7 Abs. 2 ARG sind die gesetzlichen Feiertage in Österreich:
| Feiertag | Datum |
|---|---|
| Neujahr | 1. Jänner |
| Heilige Drei Könige | 6. Jänner |
| Ostermontag | beweglich |
| Staatsfeiertag | 1. Mai |
| Christi Himmelfahrt | beweglich |
| Pfingstmontag | beweglich |
| Fronleichnam | beweglich |
| Mariä Himmelfahrt | 15. August |
| Nationalfeiertag | 26. Oktober |
| Allerheiligen | 1. November |
| Mariä Empfängnis | 8. Dezember |
| Christtag | 25. Dezember |
| Stefanitag | 26. Dezember |
Das sind 13 Feiertage, die österreichweit gelten. Regionale Landespatrone (z. B. der heilige Josef, der heilige Florian) sind keine gesetzlichen Feiertage im Sinne des ARG, auch wenn in einzelnen Bundesländern schul- oder brauchtumsbedingt teils frei ist.
Feiertagsruhe (§ 7 ARG)
An gesetzlichen Feiertagen haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden (Feiertagsruhe), die den Feiertag umfasst. Das ergänzt die tägliche und wöchentliche Ruhezeit — siehe Ruhezeit (§ 12 AZG). Ausnahmen (zulässige Feiertagsarbeit) bestehen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten sowie nach den Ausnahmeregelungen des ARG und der Kollektivverträge.
Feiertagsentgelt — Ausfallsprinzip (§ 9 ARG)
Fällt wegen eines Feiertags Arbeit aus, behält der Arbeitnehmer seinen Entgeltanspruch, als hätte er gearbeitet (Ausfallsprinzip). Der Feiertag ist also bezahlt frei — es gibt keinen Abzug und keinen Urlaubsverbrauch.
Bei schwankenden Bezügen (z. B. Akkord, Überstunden, Zulagen) wird das Feiertagsentgelt nach dem Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen berechnet. Für die Zeiterfassung heißt das: Der Feiertag erfüllt das Tages-Soll.
Feiertagsarbeitsentgelt — wer arbeitet (§ 9 Abs. 5 ARG)
Wird an einem gesetzlichen Feiertag tatsächlich gearbeitet, gebührt zusätzlich zum Feiertagsentgelt das Entgelt für die geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt, § 9 Abs. 5 ARG). Der Feiertag wird damit im Ergebnis doppelt vergütet: das fortgezahlte Feiertagsentgelt plus die Bezahlung der geleisteten Stunden.
Für Vollzeitbeschäftigte beträgt das Feiertagsarbeitsentgelt pro Stunde grundsätzlich 1/173 des Monatsentgelts (Normalstundenlohn). Kollektivverträge können darüber hinausgehende Zuschläge für Feiertagsarbeit vorsehen — der jeweilige KV ist maßgeblich.
Der Karfreitag und der persönliche Feiertag
Der Karfreitag ist kein allgemeiner gesetzlicher Feiertag (die frühere Regelung für bestimmte Kirchen wurde 2019 aufgehoben). An seine Stelle trat der persönliche Feiertag: Jeder Arbeitnehmer kann einmal pro Urlaubsjahr einen Tag seiner Wahl als persönlichen Feiertag bestimmen — dieser wird jedoch aus dem bestehenden Urlaubsanspruch verbraucht, ist also kein zusätzlicher freier Tag.
Feiertage in der Zeiterfassung
Für ein korrektes Zeitkonto sind Feiertage sauber abzubilden:
- Feiertag an einem Soll-Tag: zählt als Soll erfüllt, kein Minus, kein Urlaubsverbrauch.
- Arbeit am Feiertag: die geleisteten Stunden werden zusätzlich erfasst (Grundlage für das Feiertagsarbeitsentgelt und etwaige KV-Zuschläge).
- Dokumentation: die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG gilt auch an Feiertagen.
Stempeln liefert die 13 gesetzlichen Feiertage vorausgefüllt (Bundesland-Default Steiermark); im Onboarding aktiviert oder deaktiviert der Betrieb einzelne Feiertage. Ein Feiertag auf einem Soll-Tag erfüllt automatisch das Tages-Soll ohne Urlaubsverbrauch — analog zum Krankenstand.
Häufige Fragen
Wie viele gesetzliche Feiertage hat Österreich? 13 österreichweit geltende Feiertage nach § 7 Abs. 2 ARG.
Bekomme ich am Feiertag bezahlt frei? Ja. Nach dem Ausfallsprinzip (§ 9 ARG) behalten Sie das Entgelt, als hätten Sie gearbeitet — der Feiertag ist bezahlt frei und verbraucht keinen Urlaub.
Was verdiene ich, wenn ich am Feiertag arbeite? Zusätzlich zum fortgezahlten Feiertagsentgelt gebührt das Entgelt für die geleistete Arbeit (Feiertagsarbeitsentgelt, § 9 Abs. 5 ARG) — im Ergebnis wird der Feiertag doppelt vergütet, plus etwaige KV-Zuschläge.
Ist der Karfreitag ein Feiertag? Nein, seit 2019 nicht mehr allgemein. Stattdessen gibt es den persönlichen Feiertag, der aber aus dem Urlaub verbraucht wird.
Wie behandelt Stempeln Feiertage? Stempeln liefert die 13 gesetzlichen Feiertage vorausgefüllt (Default Steiermark). Ein Feiertag auf einem Soll-Tag erfüllt das Tages-Soll ohne Urlaubsverbrauch; Arbeit am Feiertag wird gesondert erfasst.
Quellen und verwandte Themen
Gesetzes- und Behörden-Quellen
Verwandte Themen
- Ruhezeit — 11 Stunden täglich (§ 12 AZG)
- Krankenstand — Entgeltfortzahlung und Zeiterfassung
- AZG § 26 — Aufzeichnungspflicht
- Zeiterfassung Österreich — Der vollständige Ratgeber
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit: Dieser Artikel fasst die geltende Rechtslage in Österreich nach bestem Wissen zusammen. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Zulässigkeit und Entlohnung von Feiertagsarbeit hängen vom anwendbaren Kollektivvertrag ab. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Arbeitsrechtsanwalt, die Wirtschaftskammer Österreich oder die Arbeiterkammer.
Stand: 7. Juli 2026 · Veröffentlicht von der Stempeln Redaktion