Pause-Pflicht-Checker (§ 11 AZG)
Nach § 11 des österreichischen Arbeitszeitgesetzes ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, sobald die tägliche Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt. Wer 6 Stunden oder weniger arbeitet, hat keine gesetzliche Pause-Pflicht. Dieser Checker zeigt sofort, ob die eingegebenen Pausen-Minuten der Vorschrift entsprechen.
Pause-Pflicht-Checker (§ 11 AZG)
Ab mehr als 6h Arbeitszeit am Tag sind mindestens 30 Minuten Pause Pflicht. Splittbar in 2×15 oder 3×10 Minuten.
Hinweis: die Pause muss vor Ablauf der sechsten Arbeitsstunde beginnen. Eine 30-Minuten-Pause am Ende des Tages ist nicht gesetzeskonform.
So funktioniert der Checker
Schritt 1 — Tägliche Arbeitszeit in Stunden eintragen. Die effektive Arbeitszeit, also Anwesenheit minus Pause.
Schritt 2 — Tatsächlich gewährte Pausenminuten eintragen. Wenn der Mitarbeiter z. B. eine 45-Minuten-Mittagspause hatte, einfach 45 eintragen.
Der Checker zeigt sofort: ob Pause-Pflicht besteht, wieviel Pause vorgeschrieben ist, und ob die eingegebene Pause ausreicht.
Splitting — 2×15 oder 3×10 Minuten
§ 11 Abs. 2 AZG erlaubt, die 30-Minuten-Pause in zwei Teile zu je 15 Minuten oder drei Teile zu je 10 Minuten zu teilen — vorausgesetzt eine schriftliche Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung sieht das vor. Jedes Teil muss mindestens 10 Minuten betragen; kürzere "Pausen" (z. B. ein 5-Minuten-Kaffee) zählen rechtlich nicht als Ruhepause.
Wichtiger Praxis-Punkt: die Pause muss vor Ablauf der sechsten Arbeitsstunde beginnen. Eine "30 Minuten am Ende des Arbeitstages"-Konstruktion ist nicht zulässig — der Zweck der Pause ist die Unterbrechung der Arbeit, nicht ihr früheres Ende.
Was zählt als Pause, was nicht
Pause: Arbeitsfrei, Mitarbeiter kann den Arbeitsplatz verlassen, keine Bereitschaftsleistung verlangt.
Keine Pause:
- Arbeitsbereitschaft am Arbeitsplatz (Telefon-Stand-by, Kundenkontakt-Potenzial)
- "Erholungs-Pausen" während der die Maschine läuft und der Mitarbeiter überwachen muss
- Kurze Toilette- oder Trinkpausen (zählen als Arbeitszeit)
Die Pause ist grundsätzlich unbezahlt, sofern KV- oder einzelvertragliche Regelungen nichts Günstigeres vorsehen. Manche KV (z. B. teilweise Pflege, Gastronomie) kennen bezahlte Kurzpausen — das ist abweichend vom AZG-Standard und nicht Gegenstand dieses Checkers.
Häufige Fragen
Was passiert wenn die Pause nicht gewährt wurde? § 28 AZG: 20 € bis 436 € pro Arbeitnehmer und Verstoß. Wiederholt: bis 1.815 €. Zusätzlich kann der Arbeitnehmer die nicht gewährte Pause als Arbeitszeit anrechnen und entsprechend Lohnersatz fordern.
Muss die Pause zeitlich fixiert sein? Nein. § 11 schreibt vor, dass die Pause gewährt wird, nicht wann genau. In der Praxis ist eine vereinbarte Zeit (typisch 12:00 - 12:30) üblich, aber rechtlich nicht zwingend. Wichtig ist nur: vor Ablauf der sechsten Arbeitsstunde.
Gilt die Pflicht auch bei 8 Stunden Anwesenheit minus 2 Stunden Bereitschaft = 6 Stunden Arbeit? Maßgeblich ist die tatsächliche Arbeitszeit, nicht die Anwesenheit. Wenn von 8 Stunden Anwesenheit 2 Stunden echte Bereitschaft (mit Möglichkeit zur Eigenbeschäftigung) waren, ist die effektive Arbeitszeit 6 Stunden — keine Pause-Pflicht. Aber: die Abgrenzung zwischen Arbeit und Bereitschaft ist eng, in der Praxis ist Bereitschaft am Arbeitsplatz fast immer Arbeitszeit.
Was ist mit Mitarbeitern die durchgehend arbeiten wollen? Auch der Wunsch des Mitarbeiters hebelt die Pflicht nicht aus. § 11 ist zwingendes Recht. Der Arbeitgeber muss die Pause gewähren — wenn der Mitarbeiter sie ablehnt, sollte das schriftlich dokumentiert werden, ändert aber nichts am Arbeitgeber-Risiko bei einer Arbeitsinspektions-Kontrolle.
Speichert der Checker meine Eingaben? Nein. Komplett browser-side, keine Daten verlassen das Gerät.
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Stempeln markiert jeden Arbeitstag der gegen § 11 AZG verstößt mit einer Pause-Warnung — ohne die Aufzeichnung zu manipulieren. Der Admin sieht das Symbol im Tagesbericht und kann die Pause nachpflegen oder den Verstoß bewusst stehen lassen.
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Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit: Dieser Checker ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Branchen-KV können abweichende Pausenregelungen vorsehen.
Stand: 12. Mai 2026 · Veröffentlicht von der Stempeln Redaktion