Mehrarbeitszuschlag-Rechner — 25% Zuschlag bei Teilzeit-Mehrarbeit
Wenn deine Teilzeit-Mitarbeiterin mehr Stunden arbeitet als vertraglich vereinbart, aber unter der 40-Stunden-Vollzeit-Woche bleibt, schreibt § 19d AZG dafür einen Zuschlag von mindestens 25 % auf den Normalstundenlohn vor. Dieser Rechner liefert dir live die Zahlen — Mehrstunden, Zuschlag pro Stunde, Stundenlohn inklusive Zuschlag und die Brutto-Summe — direkt im Browser, ohne Anmeldung und ohne Daten zu speichern.
Mehrarbeitszuschlag-Rechner
Berechnung des 25%-Zuschlags für Teilzeit-Mehrarbeit nach § 19d AZG. Live-Update bei jeder Eingabe.
Hinweis: Brutto-Werte ohne Lohnsteuer- und SV-Abzug. Netto-Berechnung erfolgt in deiner Lohnsoftware. Stempeln berechnet bewusst kein Netto.
So funktioniert der Rechner
Schritt 1 — Vertragliche Wochenstunden eintragen. Das ist die Stundenanzahl die im Arbeitsvertrag steht (z. B. 25 Stunden bei einer Teilzeit-Stelle, 30 Stunden bei einer Drei-Viertel-Stelle).
Schritt 2 — Tatsächlich gearbeitete Wochenstunden eintragen. Was die Mitarbeiterin in der konkreten Woche wirklich gearbeitet hat. Inklusive aller produktiven Stunden, ohne unbezahlte Pausen.
Schritt 3 — Brutto-Stundenlohn eintragen. Der vereinbarte Brutto-Stundenlohn aus dem Arbeitsvertrag. Lohnsteuer und Sozialversicherung werden vom Rechner nicht berücksichtigt — das macht deine Lohnsoftware.
Schritt 4 — Zuschlag-Prozent setzen. Voreingestellt 25 % (das gesetzliche Minimum nach § 19d AZG). Wenn dein Kollektivvertrag einen höheren Zuschlag vorschreibt, einfach den höheren Wert eintragen.
Das Ergebnis erscheint sofort: Mehrstunden, Zuschlag pro Stunde, Stundenlohn inklusive Zuschlag und die Zuschlag-Summe brutto.
Wann fällt Mehrarbeit an — wann sind es Überstunden?
Der Unterschied ist entscheidend für die korrekte Berechnung:
- Mehrstunden (Mehrarbeit) sind Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Teilzeit hinausgehen, aber unterhalb der gesetzlichen 40-Stunden-Vollzeitwoche bleiben. Zuschlag: 25 % nach § 19d AZG.
- Überstunden sind Stunden, die über die 40-Stunden-Wochenarbeitszeit oder die 8-Stunden-Tagesarbeitszeit hinausgehen. Zuschlag: 50 % nach § 10 AZG.
In einer Woche kann eine Teilzeitkraft beides parallel anfallen lassen. Beispiel: Vertraglich 25 Stunden, gearbeitet 48 Stunden. Daraus werden:
- 15 Stunden Mehrstunden (25 → 40, jeweils mit 25 % Zuschlag)
- 8 Stunden Überstunden (40 → 48, jeweils mit 50 % Zuschlag)
Der Rechner zeigt dir beide Werte separat und warnt dich, wenn echte Überstunden anfallen — damit du den 50%-Zuschlag in einer separaten Position abrechnest.
Beispiel-Rechnung Schritt für Schritt
Anna arbeitet als Teilzeit-Verkäuferin mit einem 25-Stunden-Vertrag. Ihr Brutto-Stundenlohn ist 14,50 €. In der ersten Mai-Woche hat sie wegen einer Sonderaktion 32 Stunden gearbeitet.
- Mehrstunden: 32 − 25 = 7 Stunden (alle unter der 40h-Grenze, alle Mehrstunden)
- Zuschlag pro Stunde: 14,50 € × 25 % = 3,625 €
- Stundenlohn inkl. Zuschlag: 14,50 € + 3,625 € = 18,125 €
- Zuschlag-Summe brutto: 7 × 3,625 € = 25,375 €
In Annas Lohnabrechnung für diese Woche steht damit: 25 Stunden zum Normallohn (14,50 €), 7 Mehrstunden zum erhöhten Stundenlohn (18,125 €), gesamter Mehrarbeits-Zuschlag separat ausgewiesen 25,38 € brutto.
Häufige Fragen
Kann ich den Mehrarbeits-Zuschlag durch Zeitausgleich abgelten? Ja, sofern dies einzelvertraglich oder im Kollektivvertrag vorgesehen ist. § 19d Abs. 3b AZG erlaubt Zeitausgleich für Mehrstunden in einem Verhältnis von 1 : 1,25 (jede Mehrstunde wird mit 1,25 Freizeitstunden abgegolten). Wenn kein Zeitausgleich vereinbart ist, ist der Zuschlag in Geld zu zahlen.
Gilt der 25%-Zuschlag auch wenn die Mehrstunden vor dem nächsten Arbeitstag liegen (in der gleichen Kalenderwoche)? Ja. Die Zuschlagspflicht entsteht durch die wochenweise Aggregation. Wann genau die Stunden anfallen (Montag, Freitag, oder verteilt) ändert nichts an der Pflicht — entscheidend ist nur die Summe gegen das vertragliche Wochen-Soll.
Was ist wenn der Kollektivvertrag einen höheren Mindest-Zuschlag vorsieht? Dann gilt der höhere Wert. Der gesetzliche 25%-Wert ist ein Mindeststandard. Beispiele für höhere KV-Sätze: Banken-KV mit teils 50 % bei besonderen Tätigkeiten, Pflege-KV mit Aufschlägen für Nacht-Mehrstunden. Prüfe den anwendbaren Kollektivvertrag.
Werden Mehrstunden auf die Höchstarbeitszeit angerechnet? Ja. § 9 AZG begrenzt die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden im Durchschnitt von 17 Wochen (60 Stunden in der Einzelwoche unter Spezialbedingungen). Mehrstunden und Überstunden zählen für diese Grenzwerte mit.
Gilt der Rechner auch für freie Dienstnehmer? Nein. Freie Dienstnehmer unterliegen nicht dem AZG. Wenn die tatsächliche Arbeitsorganisation aber einer Dienstverhältnis-Struktur entspricht (Weisungsgebundenheit, Eingliederung), kann die Beziehung sozialversicherungsrechtlich umqualifiziert werden — und dann gilt rückwirkend auch die Zuschlagspflicht.
Speichert der Rechner meine Eingaben? Nein. Der Rechner läuft vollständig in deinem Browser. Es gibt keine Server-Anfragen, keine Datenbank-Speicherung, kein Cookie. Die Werte verschwinden mit dem Schließen des Tabs.
Verwandte Rechner und Themen
- Überstunden-Rechner (50 % Zuschlag nach § 10 AZG) — in Vorbereitung
- Urlaubsstunden-Rechner für Teilzeit — in Vorbereitung
- Mehrarbeit bei Teilzeit — der Hintergrundartikel — in Vorbereitung
- Zeiterfassung Österreich — Der vollständige Ratgeber
Stempeln — Mehrarbeit als First-Class-Feature
Stempeln rechnet Mehrarbeit und Überstunden automatisch pro Tag und pro Woche auf Basis der Stempel-Daten. Du musst nichts manuell zuordnen — die Software erkennt anhand der Vertragsstunden und der wöchentlichen Aggregation, wann welche Kategorie greift. Brutto-Zuschläge werden im Monats-Lohnexport (BMD, RZL, DATEV) separat als Position ausgewiesen, sodass dein Steuerberater oder deine Lohnabrechnungs-Software sie sauber verbuchen kann.
Probiere Stempeln 30 Tage gratis — Pro-Plan, ohne Kreditkarte. Mehrarbeit-Zuschläge sind ab Tag 1 korrekt konfiguriert.
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit: Dieser Rechner und die begleitenden Erklärungen fassen die geltende Rechtslage in Österreich nach bestem Wissen zusammen und verlinken zu den offiziellen Primärquellen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Arbeitsrechtsanwalt, an die Wirtschaftskammer Österreich oder an die Arbeiterkammer Ihres Bundeslands. Branchen-Kollektivverträge können höhere Zuschlagssätze vorsehen — prüfen Sie den für Ihren Betrieb anwendbaren KV-Wortlaut.
Stand: 12. Mai 2026 · Veröffentlicht von der Stempeln Redaktion