Prüffähige Monatsdaten statt Klienten-Excel.
Ihre Klienten liefern Zettel, Tabellen und Foto-Stundenlisten — Ihre Kanzlei macht daraus Lohnverrechnung. Stempeln dreht das um: Mitarbeiter:innen stempeln digital, der Monat wird abgeschlossen, und bei Ihnen kommt ein BMD-, RZL- oder DATEV-Export an. Verifiziert zugestellt, nach § 26 AZG aufgezeichnet.
- BMD-, RZL- & DATEV-CSV
- Monatsabschluss mit Sperre
- § 26 AZG inkl. Pausen-Lage
- EU-Hosting & AVV

Was Ihre Kanzlei davon hat
Weniger Nacharbeit pro Klient, weniger Risiko pro Prüfung — und ein System, das Ihre Lohnverrechnung ergänzt statt ersetzt.
BMD, RZL und DATEV — direkt importierbar
Der Monatsexport kommt als CSV mit BMD-, RZL- oder DATEV-kompatiblen Spalten: Ist, Soll, Mehrarbeit, Überstunden, Urlaub, Krankenstand, Feiertag und Zeitausgleich — je Mitarbeiter:in und Monat. Die Spaltenzuordnung bestätigt Ihre Kanzlei einmalig beim ersten Import.
Stunden, kein Geld
Stempeln rechnet bewusst keine Löhne: keine Netto-Berechnung, keine Beträge im Export. Die Bewertung der Stunden bleibt dort, wo sie hingehört — in Ihrer Lohnverrechnungs-Software. Stempeln ist Zulieferer Ihrer Kanzlei, nicht ihre Konkurrenz.
Verifizierter Versand an Ihre Kanzlei
Ihre Empfangsadresse wird per E-Mail-Bestätigung verifiziert, bevor der erste Export sie erreicht. Der automatische Monatsversand liefert jede Periode genau einmal, und jeder Versand wird mit Empfänger und Periode protokolliert.
Datenqualität, bevor der Monat zu Ihnen geht
AZG-Prüfungen laufen direkt auf den erfassten Zeiten: Tage über 10 bzw. 12 Stunden (§ 9 AZG), 50- und 60-Stunden-Wochen, 11 Stunden Ruhezeit, 36 Stunden Wochenruhe, Pausenpflicht ab 6 Stunden. Auffälligkeiten sind markiert, statt erst bei Ihnen aufzufallen.
So läuft es mit Ihren Klienten
Drei Schritte vom Stempeln bis zum Import in Ihre Lohnverrechnung — der Monatsabschluss liegt dazwischen, nicht danach.
- 1
Klient:in erfasst
Die Mitarbeiter:innen Ihrer Klienten stempeln am Smartphone oder Desktop. Pausen, Urlaub, Krankenstand und Korrekturen laufen im System — nicht auf Zetteln, in Excel oder als WhatsApp-Foto.
- 2
Monat wird abgeschlossen
Der Betrieb sperrt den Monat. Die Monatswerte werden dabei eingefroren — nachträgliche Änderungen an Dienstplänen oder Salden verschieben abgeschlossene Zahlen nicht mehr. Ein Wiederaufsperren braucht eine Begründung und landet im Protokoll.
- 3
Export kommt verifiziert bei Ihnen an
Als BMD-, RZL- oder DATEV-CSV — zum Download oder automatisch monatlich an Ihre verifizierte Kanzlei-Adresse. Jede Periode genau einmal, jeder Versand protokolliert.
Belastbar, wenn es darauf ankommt
Bei einer GPLB- oder Finanzpolizei-Prüfung zählt, was aufgezeichnet wurde — und ob es nachträglich verändert werden konnte.
Aufzeichnung nach § 26 AZG
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit je Arbeitstag — inklusive Beginn und Ende der Ruhepausen (Pausen-Lage). Bei GPLB- oder Finanzpolizei-Prüfungen liegt der Stundennachweis strukturiert vor, statt aus Zetteln rekonstruiert zu werden.
Manipulationssicheres Änderungsprotokoll
Jede nachträgliche Änderung an Zeiteinträgen wird in einem hash-verketteten, manipulationssicheren Änderungsprotokoll dokumentiert. Ein Eingriff in einen Eintrag bricht die Kette sichtbar — wer wann was geändert hat, bleibt nachvollziehbar.
EU-Hosting, DSGVO, AVV
Hosting in der EU, DSGVO-Betroffenenrechte im Produkt, Auftragsverarbeitungsvertrag als Vertragsbestandteil. Sie können Ihren Klienten ein System empfehlen, das datenschutzrechtlich sauber aufgestellt ist.
Details zum Datenschutz stehen in der Datenschutzerklärung, der Standard-AVV unter /avv. Stempeln ersetzt keine arbeitsrechtliche Beratung — die bleibt bei Ihnen und den Berater:innen Ihrer Klienten.
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4,90 € netto pro Nutzer:in und Monat, alles enthalten — 30 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte. Ihr Klient legt den Betrieb in wenigen Minuten an und hinterlegt Ihre Kanzlei als Export-Empfängerin.